Wir sind für Sie da

Mobil:

+43 650 8849867

Mail:

office@brandschutz-kesper.at

Anschrift

Göstritz 117
A-2641
Schottwien

Wandhydranten

Anzahl und Aufteilung von Wandhydranten / Löschmitteleinheiten - Anrechnung

Die benötigte Anzahl der Wandhydranten richtet sich vorrangig nach dem erstellten Brandschutz-gutachten. Liegt ein Gutachten nicht vor, empfiehlt es sich die Anordnung nach folgenden Gesichtspunkten durchzuführen:
  1. Die Wandhydranten sollten nur so weit voneinander entfernt sein, dass die Aktionsradien der Wandhydranten die kpl. zu schützende Fläche abdecken. Der Aktionsradius ergibt sich aus der vorhandenen Schlauchlänge. Bei einer Schlauchlänge von i. d. R. 30m dürfen die Wandhydranten somit max. 60m voneinander entfernt sein.
  2. Fluchtwege, Treppenhäusern, sowie Bereiche mit besonders hoher Brandlast kommen besonderer Bedeutung zu.
Wandhydranten können aber auch eingesetzt werden, wenn sie nicht speziell gefordert sind. Dieses ist sinnvoll, weil sich unter Umständen die Anzahl der benötigten Feuerlöscher dadurch reduziert. Wandhydranten können somit bei der Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern berücksichtigt werden.

Wandhydranten können allerdings nur berücksichtigt werden wenn folgendes gegeben ist:
  1. Das Löschmittel der Wandhydranten ist für die angetroffenen Brandklassen geeignet.
  2. Es handelt sich um einen Wandhydranten mit formstabilem Schlauch, oder gleichwertiger Einrichtung.
  3. Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung dieser Wandhydranten unterwiesen.
Die Anrechnung der Wandhydranten erfolgt nach folgenden Kriterien:
  1. Bei einer Grundfläche von 0 - 400 m² erfolgt keine Anrechnung der Wandhydranten.
  2. Bei einer Grundfläche von über 400 m² können bis zu 1/3 der erforderlichen Löscheinheiten durch Wandhydranten ersetzt werden.
  3. Ein Wandhydrant entspricht 18 LE(Löscheinheiten).
  4. (TRVB F 124)
Die Anzahl der insgesamt notwendigen Löscheinheiten für die unterschiedlichen Objekte, ist aus den Sicherheitsregeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern TRVB F 124 zu entnehmen

Abnahmeprüfung und Instandhaltung von Löschwasseranlagen

Die Informationen zur Abnahmeprüfung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Löschwasseranlagen finden Sie hier

Überprüfen von Wandhydranten und Steigleitungen nach TRVB 128 bzw. EN 671-3

Wandhydranten
1-jährige Kontrolle von Wandhydranten:
  1. Sicht- bzw. Funktionskontrolle nach TRVB 128
4-jährige Kontrolle von Wandhydranten:
  1. Wie die jährliche Kontrolle, aber es wird der Schlauch mit einem eigenen Prüfgerät überprüft und die Literleistung kontrolliert.
Steigleitungen
1-jährige Kontrolle von Steigleitungen:
  1. Sichtkontrolle (Blinddeckel vorhanden, Rost bzw. Beschädigung der Rohrleitung)
4-jährige Kontrolle von Steigleitungen:
  1. Wie die jährliche Kontrolle, aber es wird die Steigleitung unter Druck überprüft.
Feuerlösch- und Brandschutzservice Jean Kesper
Göstritz 117, A-2641 Schottwien
Telefon: +43 650 8849867
E-Mail: office@brandschutz-kesper.at